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§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Der vom Besteller / Kunden veranlasste Auftrag ist ein bindender Vorgang.

Der Vertragsabschluss gilt dann als gegeben,wenn vorab keine Bearbeitungskosten vereinbart wurden (laut Auftragserteilung gleich in die Bearbeitung zu geben),oder eine Klausel in Form einer Einzelvereinbarung (Risikozettel),oder Vorab-Kostenvoranschläge vereinbart wurden.

Kostenvoranschläge, in jedweder Form vereinbart, sind für unsere Kunden als bindend anzusehen.

Nach Übermittlung der Vorkasse Daten wird unserer Kundschaft ein etwaiges Risiko Bezug nehmen auf die jeweilige Bearbeitung vorab mitggeteilt.Diese Vorkassen-Abrechnung wird Ihnen per Email angekündigt. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wir als ausführende Firma behalten uns das Recht vor, den veranschlagten Preis um bis zu 25,00 % erhöhen zu dürfen, wenn bei der Bearbeitung festgestellt wird, dass sich der Stoff als brüchig erweist, oder aber, es wurde bei der Veranschlagung des Preises ein Defekt kleinerer Größe übersehen.

Bei mehreren nicht berücksichtigten Defekten , oder nur einem großen übersehenen Defekt kommen wir in jedem Fall vorab auf unsere Kundschaft zu, um die neue Sachlage zu besprechen.

Bei nicht ausführbaren Aufträgen, bzw. bei Aufträgen, die nach Vorlage eines Kostenvoranschlages, bzw. einer Vorlage einer Risiko-Einzelvereinbarung auf Kundenwunsch nicht ausgeführt werden sollen, hat der Besteller / Kunde die Rück-Portokosten in Höhe von 7,02 €  in Vorkasse zu tragen ( 5,90 € +19 % MwSt.  für ein bis 500,00 € versichertes DHL Paket ~ Stand Januar 2012 ). Alternativ können uns Paketmarken für den Rücktransport zugesendet werden.

Unsere Kundschaft  hat die Möglichkeit, uns bei einer nicht ausführbaren Arbeit ,oder sei es, der veranschlagte Preis findet keine Zustimmung, mit der Entsorgung der zugesendeten Ware zu beauftragen. Diese Entsorgung ist natürlich kostenfrei, bedarf jedoch der schriftlichen Beauftragung per Email, Fax oder per Brief.

Generell kann erst bei einer Warenschau bei uns über etwaige Risiken hinsichtlich Sichtbarkeit einer Bearbeitung befunden werden. Stellungnahmen unsererseits, die vorab fernmündlich, bzw. schriftlich vorgelegt wurden sind unverbindlich.


§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller/Kunden überlassenen Unterlagen,, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kauf/ Bearbeitungspreises hat ausschließlich auf das Konto Sparkasse Düren,   BLZ 39 550 110  Kontonummer 49 30 40 25 zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.Kunden ,die von unserem Fahrdienst betreut werden, steht die Bezahlung bar,oder per Scheckeinzug,bzw. Lastschrift frei.Selbstabholung nur gegen Barzahlung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis vorab per Vorkasse zu leisten, bevor die Ware versendet wird.In Ausnahmefällen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ( ab Rechnungsdatum ) zu zahlen.Die Geltentmachung eines Verzugsschadens der Lieferung ist ausgeschlossen.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
 
Dem Besteller/Kunden steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller/Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers / Kundens voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller/Kunde in Annahmeverzug ,oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kauf,bzw. Bearbeitungssache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller/Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.



§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller/Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf/Bearbeitung hochwertiger Güter).  Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller/Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kauf/bearbeitungssache durch den Besteller/Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kauf/Bearbeitungssache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kauf/Bearbeitungssache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen ver/bearbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kauf/Bearbeitungssache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Mängel, bzw. etwaige Unzufriedenheiten hinsichtlich des Ergebnisses der ausgeführten Arbeiten sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller kann bestimmen,ob eine Nachbesserung  erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller  / Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller/Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller/Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.Sollten wir der Ansicht sein, dass unsere Bearbeitungsform das bestmögliche Ergebnis darstellt, so behalten wir uns das Recht vor,
 die Reklamation als nicht berechtigt abzulehnen und statt dessen unserer Kundschaft anheim zu stellen, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, um unsere Arbeit letztlich überprüfen zu lassen.

Fachmännische und Gutachten taugliche Arbeit darf vorausgesetzt werden.

3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung gutachtenstechnisch nachgewiesen fehlgeschlagen ist, oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers/Kundens zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.a
Im Übrigen gelten unsere Lieferbedingungen ,die bei Auftragsannahme bindend akzeptiert werden .

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis:  Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen,es sei denn,dass vor der Bearbeitung explizit auf ein etwaiges Risiko hingewiesen wurde,oder sich die bearbeiteten Defekte an typischen Spannungsstellen befinden- namentlich Gesäßpartien; Rückenpartien; Taschennähe;

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Waren,die von uns mit einem Paketlieferdienst rückgesand werden ,unterliegen der spezifischen Gewährleistung des jeweiligen Anbieters.Sollte der Warenwert (Zeitwert) 500,00 € übersteigen,so hat der Besteller/Kunde uns vor Vertragsabschluss darüber zu informieren.Dies hat dann einen erhöhten Rückversandspreis zur Folge (Wertpaket).

§ 9 Gewährleistungsansprüche gegenüber Drittanbietern: Anbietern für Inhalte, bzw.Gefahrenrisiken bezugnehmend auf Inhalt, oder Inhaltsangebote von Drittfirmen wie Adobe, etc vergleichbaren Anbietern übernehmen wir keinerelei Haftung.

Mit in Auftrag gegebene Geschäftsvorfälle gelten gemäß der oben aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen als gelesen und genehmigt.


§ 10  Datenschutz :  Die von uns erfassten Kundendaten dienen ausschließlich zur Bearbeitung  der jeweiligen Aufträge, bzw. deren Folgeaufträge.

Keinesfalls werden Kundendaten wissentlich an andere Stellen weitergeleitet. Ausgenommen hiervon sind Altvorfälle, bei denen offene Forderungen bearbeitet werden.

                                                                                                       



 

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